Artikel 30 Rechte aufgrund eines erteilten Visums — Visakodex
Gliederung
TITEL III VERFAHREN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VISUMERTEILUNG
KAPITEL IV Visumerteilung
Artikel 30 Rechte aufgrund eines erteilten Visums
Der bloße Besitz eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit berechtigt nicht automatisch zur Einreise.
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