Artikel 2 Begriffsbestimmungen — Visakodex
Gliederung
TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
1. „Drittstaatsangehöriger“ jede Person, die nicht Unionsbürger im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 EG-Vertrag ist;
2. „Visum“ die von einem Mitgliedstaat erteilte Genehmigung im Hinblick auf
3. „einheitliches Visum“ ein für das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültiges Visum;
4. „Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit“ ein für das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten, aber nicht aller Mitgliedstaaten gültiges Visum;
5. „Visum für den Flughafentransit“ ein Visum zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen der Mitgliedstaaten;
6. „Visummarke“ das einheitliche Visumformat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29. Mai 1995 über eine einheitliche Visagestaltung;
7. „anerkanntes Reisedokument“ ein von einem oder mehreren Mitgliedstaaten für die Anbringung von Visa anerkanntes Reisedokument;
8. „gesondertes Blatt für die Anbringung eines Visums“ das einheitliche Formblatt für die Anbringung eines Visums, das die Mitgliedstaaten den Inhabern eines von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht anerkannten Reisedokuments erteilen, im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 333/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 über die einheitliche Gestaltung des Formblatts für die Anbringung eines Visums, das die Mitgliedstaaten den Inhabern eines von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht anerkannten Reisedokuments erteilen;
10. „Antrag“ einen Visumantrag;
11. „gewerbliche Mittlerorganisation“ eine private Beratungsstelle für Verwaltungsangelegenheiten, Beförderungsunternehmen oder ein Reisebüro (Reiseveranstalter oder Endverkäufer).
Art. 4 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Art. 4 Artikel 4
…Anm.: aus BGBl. I Nr. 175/2021, zu den §§ 932, 933, 933b und 1503 , JGS Nr. 946/1811) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L…
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L…
Art. 4 VGG · VGG · Verbrauchergewährleistungsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L…
§ 31 Umsetzungshinweis
§ 31. Mit diesem Bundesgesetz werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L 136 vom 22.5.2019 S. 1, und die Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Waren…
§ 1 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
…1, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/771 , ABl. Nr. L 136 vom 20.05.2019 S. 28 (im Folgenden: Verbraucherbehördenkooperationsverordnung bzw. VBKVO). (2) In diesem Bundesgesetz bezeichnet der Ausdruck „Verstoß nach der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung“ die in Art. 3 Nummer 5 VBKVO definierten Verstöße.…
Rückverweise