Artikel 1 Gegenstand — Verordnung (EG) Nr. 684/2009 der Kommission vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung
Diese Verordnung legt Folgendes fest:
a) Die Struktur und den Inhalt der elektronischen Meldungen, die für die Zwecke der Artikel 21 bis 25 der Richtlinie 2008/118/EG mittels des in Artikel 21 Absatz 2 dieser Richtlinie genannten EDV-gestützten Systems auszutauschen sind;
b) die Vorschriften und Verfahren, die beim Austausch von Meldungen nach Buchstabe a zu befolgen sind;
c) die Struktur der Papierdokumente nach den Artikeln 26 und 27 der Richtlinie 2008/118/EG.
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