Artikel 5 Wirkungen des Zertifikats — Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel
Vorbehaltlich des Artikels 4 gewährt das Zertifikat dieselben Rechte wie das Grundpatent und unterliegt denselben Beschränkungen und Verpflichtungen.
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