EU-RechtVerordnungenVerordnung (EG) Nr. 106/2009 der Kommission vom 4. Februar 2009 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden EinfuhrpreiseANHANG

ANHANG Pauschale Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

In Kraft seit 05. Februar 2009
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