Artikel 1 — Verordnung (EG) Nr. 39/2009 der Kommission vom 19. Januar 2009 über die Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Pilzkonserven im Jahr 2009
Die zwischen dem 2. und dem 8. Januar 2009 gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1979/2006 gestellten und der Kommission spätestens bis zum 15. Januar 2009 übermittelten Anträgen auf Erteilung von Einfuhrlizenzen wird nach Maßgabe der Prozentsätze der beantragten Mengen gemäß Anhang der vorliegenden Verordnung erteilt.
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