Artikel 65 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten — Unterhaltssachen
Gliederung
KAPITEL IX ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 65 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit.
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