EU-RechtVerordnungenUnterhaltssachenKAPITEL V ZUGANG ZUM RECHTArtikel 46

Artikel 46 Unentgeltliche Prozesskostenhilfe bei Anträgen auf Unterhaltsleistungen für Kinder, die über die Zentralen Behörden gestellt werden

In Kraft seit 30. Januar 2009
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