EU-RechtVerordnungenUnterhaltssachenKAPITEL IV ANERKENNUNG, VOLLSTRECKBARKEIT UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGENABSCHNITT 2 In einem Mitgliedstaat, der nicht durch das Haager Protokoll von 2007 gebunden ist, ergangene EntscheidungenArtikel 31

Artikel 31Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

In Kraft seit 30. Januar 2009
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