EU-RechtVerordnungenUnterhaltssachenKAPITEL IV ANERKENNUNG, VOLLSTRECKBARKEIT UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGENABSCHNITT 1 In einem Mitgliedstaat, der durch das Haager Protokoll von 2007 gebunden ist, ergangene EntscheidungenArtikel 20

Artikel 20Schriftstücke zum Zwecke der Vollstreckung

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