EU-RechtVerordnungenSichere LebensmittelzusatzstoffeKAPITEL II GEMEINSCHAFTSLISTEN DER ZUGELASSENEN ZUSATZSTOFFEArtikel 5

Artikel 5Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Lebensmittelzusatzstoffen und/oder Lebensmitteln

In Kraft seit 20. Januar 2009
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Artikel 5 Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Lebensmittelzusatzstoffen und/oder Lebensmitteln — Sichere Lebensmittelzusatzstoffe | GesetzeFinden.at