Artikel 20 Traditionelle Lebensmittel — Sichere Lebensmittelzusatzstoffe
Gliederung
KAPITEL III VERWENDUNG VON ZUSATZSTOFFEN IN LEBENSMITTELN
Artikel 20 Traditionelle Lebensmittel
Rückverweise
Die in Anhang IV aufgeführten Mitgliedstaaten dürfen die Verwendung bestimmter Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen bei der Herstellung der in diesem Anhang aufgeführten traditionellen Lebensmittel auf ihrem Hoheitsgebiet weiterhin verbieten.
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