Artikel 16 Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Säuglings- und Kleinkindernahrung — Sichere Lebensmittelzusatzstoffe
Gliederung
KAPITEL III VERWENDUNG VON ZUSATZSTOFFEN IN LEBENSMITTELN
Artikel 16 Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Säuglings- und Kleinkindernahrung
Rückverweise
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in Säuglings- und Kleinkindernahrung im Sinne der Richtlinie 89/398/EWG — auch in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder für besondere medizinische Zwecke — nur in den in Anhang II dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen verwendet werden.
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