EU-RechtVerordnungenSichere LebensmittelzusatzstoffeANHANG IV

ANHANG IVTraditionelle Erzeugnisse, für die einzelne Mitgliedstaaten das Verbot der Verwendung bestimmter Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen aufrechterhalten können

In Kraft seit 20. Januar 2009
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