Artikel 9 Auslegungsentscheidungen — Verwendung von Enzymen in Lebensmitteln (ausgenommen jener in Zusatzstoffen)
Gliederung
KAPITEL II GEMEINSCHAFTSLISTE DER ZUGELASSENEN LEBENSMITTELENZYME
Artikel 9 Auslegungsentscheidungen
Rückverweise
Erforderlichenfalls kann nach dem in Artikel 15 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren entschieden werden,
a) ob ein bestimmter Stoff der in Artikel 3 enthaltenen Begriffsbestimmung für Lebensmittelenzyme entspricht oder nicht;
b) ob ein bestimmtes Lebensmittel einer der in der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme aufgeführten Lebensmittelkategorien angehört oder nicht.
Keine Ergebnisse gefunden