EU-RechtVerordnungenEinstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren GemischenTITEL II GEFAHRENEINSTUFUNGKAPITEL 1 Ermittlung und Prüfung von InformationenArtikel 7

Artikel 7 Tierversuche und Versuche am Menschen

In Kraft seit 20. Januar 2009
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