Artikel 55 Änderung der Richtlinie 67/548/EWG — Einstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren Gemischen
Gliederung
TITEL VII ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 55 Änderung der Richtlinie 67/548/EWG
Die Richtlinie 67/548/EWG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 2 wird gestrichen.
2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 22 Absätze 3 und 4 werden gestrichen.
6. Artikel 23 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
7. Artikel 24 Absatz 4 Unterabsatz 2 wird gestrichen.
8. Artikel 28 wird gestrichen.
9. In Artikel 31 werden die Absätze 2 und 3 gestrichen.
10. Der folgende Artikel wird nach Artikel 32 eingefügt:
11. Anhang I wird gestrichen.
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