EU-RechtVerordnungenEinstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren GemischenTITEL V HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNISKAPITEL 1 Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von StoffenArtikel 37

Artikel 37 Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

In Kraft seit 20. Januar 2009
Up-to-date