EU-RechtVerordnungenEinstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren GemischenTITEL V HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNISKAPITEL 1 Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von StoffenArtikel 36

Artikel 36 Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

In Kraft seit 20. Januar 2009
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