EU-RechtVerordnungenEinstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren GemischenTITEL III GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNGKAPITEL 2 Anbringung der KennzeichnungsetikettenArtikel 33

Artikel 33 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung

In Kraft seit 20. Januar 2009
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