EU-RechtVerordnungenEinstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren GemischenTITEL III GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNGKAPITEL 2 Anbringung der KennzeichnungsetikettenArtikel 31

Artikel 31 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten

In Kraft seit 20. Januar 2009
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Artikel 31 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten — Einstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren Gemischen | GesetzeFinden.at