EU-RechtVerordnungenEinstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren GemischenTITEL III GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNGKAPITEL 1 Inhalt des KennzeichnungsetikettsArtikel 30

Artikel 30 Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten

In Kraft seit 20. Januar 2009
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