EU-RechtVerordnungenEinstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren GemischenTITEL I ALLGEMEINESArtikel 3

Artikel 3 Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen

In Kraft seit 20. Januar 2009
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Artikel 3 Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen — Einstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren Gemischen | GesetzeFinden.at