EU-RechtVerordnungenEinstufung, Verpackung und Etikettierung von chemischen Stoffen und ihren GemischenTITEL II GEFAHRENEINSTUFUNGKAPITEL 2 Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die EinstufungArtikel 16

Artikel 16 Einstufung von in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Stoffen

In Kraft seit 20. Januar 2009
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