Artikel 6 Änderungen, die zur Überarbeitung der Produktinformation führen — Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 der Kommission vom 24. November 2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 6 Änderungen, die zur Überarbeitung der Produktinformation führen
Rückverweise
Ist infolge einer Änderung auch eine Überarbeitung der Zusammenfassung der Produktmerkmale, der Etikettierung oder der Packungsbeilage erforderlich, so gilt diese Überarbeitung als Teil dieser Änderung.
Keine Ergebnisse gefunden