Artikel 27 Aufhebung und Übergangsbestimmung — Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 der Kommission vom 24. November 2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 27 Aufhebung und Übergangsbestimmung
(1) Die Verordnungen (EG) Nr. 1084/2003 und (EG) Nr. 1085/2003 werden hiermit aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweise auf diese Verordnung.
(2) Abweichend von Absatz 1 behalten die Verordnungen (EG) Nr. 1084/2003 und (EG) Nr. 1085/2003 ihre Geltung für gültige Mitteilungen oder Anträge auf Änderungen, die zu dem in Artikel 28 Absatz 2 genannten Datum anhängig sind.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden