ANHANG A ERLÄUTERUNGEN ZUR TERMINOLOGIE — Gemeinsames System für die Erstellung der Energiestatistik
In diesem Anhang werden Begriffe erläutert, die in den anderen Anhängen verwendet werden.
Lediglich für statistische Berichtszwecke gelten die folgenden geografischen Definitionen:
Australien: ohne überseeische Gebiete;
Dänemark: ohne die Färöer und Grönland;
Frankreich: einschließlich Monaco, aber ohne die überseeischen Gebiete Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion, St.-Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna und Mayotte;
Italien: einschließlich San Marino und Vatikanstadt;
Japan: einschließlich Okinawa;
Niederlande: ohne Suriname und die Niederländischen Antillen;
Portugal: einschließlich Azoren und Madeira;
Spanien: einschließlich Kanarische Inseln, Balearische Inseln, Ceuta und Melilla;
Schweiz: ohne Liechtenstein;
Vereinigte Staaten von Amerika: umfasst die 50 Bundesstaaten, den District of Columbia, die Amerikanischen Jungferninseln, Puerto Rico und Guam.
Erzeuger werden nach dem Erzeugungszweck eingeteilt:
hauptsächlich als Energieerzeuger tätige Unternehmen: Unternehmen in privatem oder öffentlichem Besitz, deren Haupttätigkeit die Erzeugung von Elektrizität und/oder Wärme zum Verkauf an Dritte ist;
Eigenerzeuger: Unternehmen in privatem oder öffentlichem Besitz, die Elektrizität und/oder Wärme ganz oder teilweise für den Eigenverbrauch zur Unterstützung ihrer Haupttätigkeit erzeugen.
Hinweis
| Erzeugung/einheimische ErzeugungMenge der geförderten oder erzeugten Brennstoffe nach der Entfernung inerter Bestandteile. Schließt die vom Erzeuger während des Herstellungsprozesses (z. B. zum Heizen oder dem Betrieb von Maschinen und Hilfsaggregaten) verbrauchten Mengen ebenso ein wie die an andere Energieerzeuger zur Umwandlung oder für andere Zwecke erfolgten Lieferungen.„Einheimisch“ bedeutet: Erzeugung ausgehend von Ressourcen im jeweiligen Land. |
| Einfuhren/AusfuhrenGeografische Definitionen finden sich im Abschnitt „Geografische Hinweise“.Falls nicht anders angegeben, beziehen sich die „Einfuhren“ auf das eigentliche Ursprungsland (das Land, in dem das Energieprodukt hergestellt wurde) und die „Ausfuhren“ auf das Land, in dem der Endverbrauch der erzeugten Energieprodukte erfolgt.Mengen gelten als Ein- bzw. Ausfuhren, wenn sie über die Grenzen eines Landes hinweg befördert werden, und zwar unabhängig davon, ob eine Zollabfertigung stattgefunden hat oder nicht.Wo keine Angaben zu Herkunfts- oder Bestimmungsland gemacht werden können, kann die Kategorie „Sonstiges“ gewählt werden.Statistische Abweichungen können sich ergeben, wenn nur die Gesamtein- und -ausfuhren auf der oben genannten Basis vorliegen, der geografischen Aufschlüsselung aber eine andere Erhebung, Informationsquelle oder Konzeption zugrunde liegt. In solchen Fällen sind die Differenzen unter „Sonstiges“ anzugeben. |
| Bunkerbestände für die internationale SeeschifffahrtDie Brennstoffmengen, die an Schiffe gleich welcher Flagge im internationalen Schiffsverkehr geliefert werden. Der internationale Schiffsverkehr kann sich sowohl auf See, als auch auf Binnen- oder Küstengewässern abspielen. Nicht berücksichtigt werden:der Verbrauch durch Schiffe im Binnenverkehr. Bei der Unterscheidung zwischen innerstaatlichem und grenzüberschreitendem Schiffsverkehr sind der Auslauf- und der Einlaufhafen zugrunde zu legen, nicht die Flagge oder Staatszugehörigkeit des Schiffs;der Verbrauch von Fischereifahrzeugen;der Verbrauch der Streitkräfte. |
| BestandsveränderungenDifferenz zwischen den Beständen auf dem Hoheitsgebiet des Staates am Anfang und am Ende des Bezugszeitraums. |
| Berechneter BruttoverbrauchRechnerisch wie folgt ermittelter Wert:Einheimische Erzeugung + Aus sonstigen Quellen + Einfuhren – Ausfuhren – Bunkerbestände für die internationale Seeschifffahrt + Bestandsveränderungen. |
| Beobachteter BruttoverbrauchTatsächlich durch Erhebungen bei den Endverbrauchern ermittelte Mengen. |
| Statistische DifferenzRechnerisch wie folgt ermittelter Wert:Berechneter Bruttoverbrauch – Beobachteter Bruttoverbrauch.Einschließlich Bestandsveränderungen bei den Endverbrauchern, die nicht unter „Bestandsveränderungen“ angegeben werden können.Die Ursachen für wesentliche Abweichungen sind anzugeben. |
| Stromerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen UnternehmenFür die Stromerzeugung verwendete Brennstoffmengen.Brennstoffe, die von Anlagen mit mindestens einer KWK-Einheit verbraucht werden, sind unter „KWK-Anlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen Unternehmen“ anzugeben. |
| Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen UnternehmenFür die Erzeugung von Strom und Wärme verwendete Brennstoffmenge. |
| Wärmeerzeugungsanlagen von hauptsächlich als Energieerzeuger tätigen UnternehmenFür die Wärmeerzeugung verwendete Brennstoffmengen. |
| Elektrizitätswerke der EigenerzeugerFür die Stromerzeugung verwendete Brennstoffmengen.Brennstoffe, die von Anlagen mit mindestens einer KWK-Einheit verwendet werden, sind unter „KWK-Anlagen von Eigenerzeugern“ anzugeben. |
| Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) von EigenerzeugernBrennstoffmengen, die der Menge des erzeugten Stroms und der verkauften Wärme entsprechen. |
| Wärmekraftwerke von EigenerzeugernBrennstoffmengen, die der Menge der verkauften Wärme entsprechen. |
| BrikettfabrikenFür die Briketterzeugung verwendete Mengen.Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Maschinen verbrauchten Mengen sind nicht hier, sondern als Verbrauch des Energiesektors anzugeben. |
| KokereienIn Kokereien verwendete Mengen.Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Maschinen verbrauchten Mengen sind nicht hier, sondern als Verbrauch des Energiesektors anzugeben. |
| Braunkohle-/TorfbrikettfabrikenBraunkohlemengen, die zur Erzeugung von Braunkohlenbriketts (BKB) verwendet werden, bzw. Torfmengen, die zur Erzeugung von Torfbriketts verwendet werden.Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Maschinen verbrauchten Mengen sind nicht hier, sondern als Verbrauch des Energiesektors anzugeben. |
| GaswerkeMengen, die bei der Erzeugung von Gas in Gaswerken und Kohlevergasungsanlagen verbraucht werden.Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Maschinen verbrauchten Mengen sind nicht hier, sondern als Verbrauch des Energiesektors anzugeben. |
| HochöfenDie Mengen an in Hochöfen umgewandelter Kokskohle und/oder bituminöser Kohle (Kohlenstaubeinblasung (Pulverized Coal Injection, PCI)) und Koksofenkoks.Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Hochöfen verwendeten Mengen (z. B. Hochofengas) sind nicht hier, sondern als Verbrauch des Energiesektors anzugeben. |
| KohleverflüssigungsanlagenFür die Erzeugung von synthetischem Öl verwendete Brennstoffmengen. |
| ErdölraffinerienFür die Herstellung von Mineralölerzeugnissen verwendete Mengen.Die für Heizzwecke und zum Betrieb von Maschinen verbrauchten Mengen sind nicht hier, sondern als Verbrauch des Energiesektors anzugeben. |
| Nicht anderweitig genannt — UmwandlungFür Umwandlungszwecke verwendete Mengen, die nicht anderweitig erfasst werden. Falls hier Angaben gemacht werden, sind diese im Bericht zu erläutern. |
| Energiesektor insgesamtVon der Energiewirtschaft für die Energieförderung (Bergbau, Öl- und Gaserzeugung) oder den Betrieb von Energieumwandlungsanlagen verbrauchte Mengen.Nicht enthalten sind Mengen von Brennstoffen, die in andere Energieformen umgewandelt (im Umwandlungssektor anzugeben) oder die zum Betrieb von Öl-, Gas- und Kohlenschlammpipelines (im Verkehrssektor anzugeben) benötigt werden.Einschließlich der Herstellung von chemischen Stoffen für die Kernspaltung und -fusion sowie der Produkte dieser Prozesse. |
| Elektrizitätswerke, KWK-Anlagen und WärmekraftwerkeIn Elektrizitätswerken, KWK-Anlagen und Wärmekraftwerken verbrauchte Energiemengen. |
| KohlebergwerkeFür die Förderung und Aufbereitung von Kohle im Kohlebergbau verbrauchte Energiemengen.In bergwerkseigenen Kraftwerken verbrannte Kohle ist im Umwandlungssektor anzugeben. |
| BrikettfabrikenIn Brikettfabriken verbrauchte Energiemengen. |
| KokereienIn Kokereien verbrauchte Energiemengen. |
| Braunkohle-/TorfbrikettfabrikenIn Braunkohle-/Torfbrikettfabriken verbrauchte Energiemengen. |
| Gaswerke/VergasungsanlagenIn Gaswerken und Anlagen zur Kohlevergasung verbrauchte Energiemengen. |
| HochöfenIn Hochöfen verbrauchte Energiemengen. |
| KohleverflüssigungsanlagenIn Kohleverflüssigungsanlagen verbrauchte Energiemengen. |
| ErdölraffinerienIn Erdölraffinerien verbrauchte Energiemengen. |
| Öl- und GasförderungBei der Öl- und Gasförderung sowie in Erdgasverarbeitungsanlagen verbrauchte Brennstoffmengen.Ohne Pipeline-Verluste (als Netzverluste anzugeben) und für den Betrieb von Pipelines erforderliche Energiemengen (im Verkehrssektor anzugeben). |
| Endverbrauch insgesamtDefiniert (berechnet) als:= Nichtenergetischer Endverbrauch insgesamt + Energetischer Endverbrauch (Industrie + Verkehr + Sonstige Sektoren).Ohne Energielieferungen, die für die Umwandlung bestimmt sind, den Verbrauch der Energiewirtschaft und Netzverluste. |
| Nichtenergetische NutzungAls Rohstoffe in den verschiedenen Sektoren verwendete Energieprodukte, d. h. Energieprodukte, die nicht als Brennstoffe verbraucht oder in andere Brennstoffe umgewandelt werden. |
| Energetischer EndverbrauchGesamtenergieverbrauch in Industrie, Verkehr und sonstigen Sektoren. |
| IndustrieBezieht sich auf die Energiemengen, die Industrieunternehmen bei der Ausübung ihrer Haupttätigkeiten verbrauchen.Bei reinen Wärmeerzeugungsanlagen oder bei KWK-Anlagen sind nur die Brennstoffmengen anzugeben, die für die Wärmeerzeugung der Anlage selbst verbraucht werden. Die Brennstoffmengen, die bei der kommerziellen Wärmeerzeugung und bei der Stromerzeugung verbraucht werden, sind in der Rubrik Umwandlungssektor anzugeben. |
| Eisen und Stahl |
| Chemische (einschließlich petrochemische) IndustrieChemische und petrochemische Industrie. |
| NE-Metallindustrie |
| Nichtmetallische Mineralstoffe verarbeitende IndustrieHerstellung von Glas, Keramik, Zement und sonstigem Baumaterial. |
| Fahrzeugbau |
| MaschinenbauHerstellung von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen außer Fahrzeugbau. |
| Bergbau und Gewinnung von Steinen und ErdenOhne die Energiewirtschaft. |
| Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung |
| Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und DruckerzeugnissenEinschließlich Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern. |
| Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (außer Zellstoff und Papier) |
| Baugewerbe |
| Textilien und Leder |
| Nicht anderweitig genannt — IndustrieVerbrauch von Sektoren, die nicht oben angeführt werden. |
| VerkehrssektorBei sämtlichen Verkehrstätigkeiten verbrauchte Energie, unabhängig vom Wirtschaftssektor, für den der Transport erfolgt. |
| Verkehrssektor — EisenbahnverkehrGesamter Verbrauch im Eisenbahnverkehr, einschließlich Werksverkehr. |
| Verkehrssektor — BinnenschifffahrtDie Brennstoffmengen, die an Schiffe gleich welcher Flagge im Binnenverkehr geliefert werden (vergleiche „Bunkerbestände für die internationale Seeschifffahrt“). Für die Unterscheidung zwischen innerstaatlichem und grenzüberschreitendem Schiffsverkehr sind der Auslauf- und der Einlaufhafen maßgeblich, nicht die Flagge oder Staatszugehörigkeit des Schiffes. |
| Verkehrssektor — StraßenverkehrVon Straßenfahrzeugen verbrauchte Mengen.Einschließlich des Kraftstoffverbrauchs von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen und des Schmierstoffverbrauchs von Straßenfahrzeugen.Nicht enthalten sind der Energieverbrauch von stationären Motoren (siehe „Sonstige Sektoren“), landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die sich nicht auf öffentlichen Straßen befinden (siehe Landwirtschaft) und Militärfahrzeugen (siehe „Sonstige Sektoren — nicht anderweitig genannt“) sowie die Nutzung von Bitumen als Straßenbelag und der Energieverbrauch von Baustellenmaschinen (siehe Industrie, Teilsektor Baugewerbe). |
| Verkehrssektor — Transport in PipelinesBeim Betrieb von Pipelines zum Transport von Gasen, Flüssigkeiten, Schlämmen und anderen Gütern verbrauchte Energiemengen.Einschließlich des Energieverbrauchs von Pumpstationen und des Energieverbrauchs für die Instandhaltung der Pipelines.Nicht enthalten ist die Energie, die für die Verteilung von Erdgas, erzeugtem Gas, heißem Wasser oder Dampf vom Verteiler zu den Endnutzern benötigt wird (im Energiesektor anzuführen). Ebenfalls nicht enthalten sind die Energie, die für die Endverteilung von Wasser an Haushalte, die Industrie, gewerbliche und sonstige Verbraucher benötigt wird (unter „Gewerbliche und öffentliche Dienstleistungen“ anzugeben), sowie die Verluste bei diesem Transport vom Verteiler zu den Endverbrauchern (als Netzverluste anzugeben). |
| Verkehrssektor — Grenzüberschreitender LuftverkehrMenge des für Flugzeuge im grenzüberschreitenden Luftverkehr gelieferten Flugbenzins. Für die Unterscheidung zwischen innerstaatlichem und grenzüberschreitendem Luftverkehr ist der Abflug- bzw. Landeort maßgeblich, nicht die Staatszugehörigkeit der Fluggesellschaft.Nicht enthalten ist der Treibstoffverbrauch von Straßenfahrzeugen der Fluggesellschaften (unter: „Verkehrssektor — nicht anderweitig genannt“ anzugeben) sowie die militärische Verwendung von Flugbenzin (unter: „Sonstige Sektoren — nicht anderweitig genannt“ anzugeben). |
| Verkehrssektor — Innerstaatlicher LuftverkehrMenge des für Flugzeuge im Inlandsluftverkehr (für gewerbliche, private, landwirtschaftliche u. a. Zwecke) gelieferten Flugbenzins.Einschließlich des Flugbenzins, das für andere Zwecke als das Fliegen verbraucht wird, z. B. für die Prüfung von Motoren auf dem Prüfstand. Für die Unterscheidung zwischen innerstaatlichem und grenzüberschreitendem Luftverkehr ist der Abflug- bzw. Landeort maßgeblich, nicht die Staatszugehörigkeit der Fluggesellschaft.Nicht enthalten ist der Treibstoffverbrauch von Straßenfahrzeugen der Fluggesellschaften (unter: „Verkehrssektor — nicht anderweitig genannt“ anzugeben) sowie die militärische Verwendung von Flugbenzin (unter: „Sonstige Sektoren — nicht anderweitig genannt“ anzugeben). |
| Verkehrssektor — nicht anderweitig genanntFür Transportzwecke verwendete Mengen, die nicht anderweitig erfasst werden.Umfasst den Treibstoffverbrauch von Straßenfahrzeugen der Fluggesellschaften und den Verbrauch von Schiffsentladern und anderen Hafenkränen.Anzugeben ist, was unter diese Position fällt. |
| Sonstige SektorenSektoren, die nicht ausdrücklich genannt werden oder nicht zu den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie oder Verkehr zählen. |
| Sonstige Sektoren — Gewerbliche und öffentliche DienstleistungenVon Unternehmen und Verwaltung im öffentlichen oder privaten Sektor verbrauchte Brennstoffe. |
| Sonstige Sektoren — HaushalteAnzugeben sind die in sämtlichen Haushalten verbrauchten Brennstoffe einschließlich der „privaten Haushalte mit Hauspersonal“. |
| Sonstige Sektoren — Land- und ForstwirtschaftBrennstoffverbrauch von Benutzern aus den Bereichen Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft. |
| Sonstige Sektoren — Fischerei und FischzuchtAn die Binnen-, Küsten- und Hochseefischerei gelieferte Brennstoffe. Die Position Fischerei und Fischzucht umfasst den Brennstoff, mit dem Schiffe gleich welcher Flagge (einschließlich internationaler Fischfang) im Meldeland betankt wurden, sowie den Energieverbrauch der Fischereiwirtschaft. |
| Sonstige Sektoren — nicht anderweitig genanntHierbei handelt es sich um nicht anderweitig genannte Wirtschaftszweige. Zu dieser Kategorie zählt der Brennstoffverbrauch mobiler oder fester militärischer Einrichtungen (z. B. Schiffe, Flugzeuge, Landfahrzeuge und Wohngebäude), unabhängig davon, ob die Brennstoffe für die einheimischen oder für ausländische Streitkräfte geliefert werden. Falls hier Angaben gemacht werden, sind diese im Bericht zu erläutern. |
Die nachstehenden Abkürzungen bedeuten Folgendes:
TML: Tetramethylblei;
TEL: Tetraethylblei;
SBP: Spezialbenzin;
LPG: Flüssiggas:
NGL: Erdgaskondensate;
LNG: verflüssigtes Erdgas;
CNG: komprimiertes Erdgas.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden