Artikel 27 Aufhebung — Durchführung von Luftverkehrsdiensten: EU-Vorschriften
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 27 Aufhebung
Rückverweise
Die Verordnungen (EWG) Nr. 2407/92, (EWG) Nr. 2408/92 und (EWG) Nr. 2409/92 werden aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf diese Verordnung nach der Entsprechungstabelle im Anhang II.
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