Artikel 24 Sanktionen — Durchführung von Luftverkehrsdiensten: EU-Vorschriften
Gliederung
KAPITEL IV BESTIMMUNGEN ZUR PREISFESTSETZUNG
Artikel 24 Sanktionen
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die in diesem Kapitel festgelegten Bestimmungen eingehalten werden, und legen für Verstöße gegen diese Bestimmungen Sanktionen fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
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