Artikel 51 Inkrafttreten und Anwendung — VIS-Verordnung
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 51 Inkrafttreten und Anwendung
(1) Amtsblatt der Europäischen Union
(2) Sie gilt ab dem in Artikel 48 Absatz 1 genannten Zeitpunkt.
(3) Die Artikel 26, 27, 32, 45, Artikel 48 Absätze 1, 2 und 4 und Artikel 49 gelten ab dem 2. September 2008.
(4) Während der Übergangszeit nach Artikel 26 Absatz 4 gelten Bezugnahmen in dieser Verordnung auf die Verwaltungsbehörde als Bezugnahmen auf die Kommission.
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