Artikel 5 Kategorien von Daten — VIS-Verordnung
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 5 Kategorien von Daten
Rückverweise
(1) Ausschließlich folgende Kategorien von Daten werden im VIS gespeichert:
a) alphanumerische Daten über den Antragsteller und über Visa, die gemäß Artikel 9 Nummern 1 bis 4 und den Artikeln 10 bis 14 beantragt, erteilt, abgelehnt, annulliert, aufgehoben oder verlängert wurden;
b) Fotos gemäß Artikel 9 Nummer 5;
c) Fingerabdruckdaten gemäß Artikel 9 Nummer 6;
d) Verknüpfungen zu anderen Anträgen gemäß Artikel 8 Absätze 3 und 4.
(2) Mitteilungen nach Artikel 16, Artikel 24 Absatz 2 und Artikel 25 Absatz 2, die über die Infrastruktur des VIS übermittelt werden, werden unbeschadet der Aufzeichnung der Datenverarbeitungsvorgänge gemäß Artikel 34 nicht im VIS gespeichert.
Keine Ergebnisse gefunden