Artikel 44 Inkrafttreten — Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 44 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
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