Artikel 43 Aufhebung — Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 43 Aufhebung
Rückverweise
Die Verordnung (EWG) Nr. 339/93 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
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