Artikel 38 Technische Leitlinien — Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 38 Technische Leitlinien
Die Kommission erstellt in Absprache mit den interessierten Kreisen unverbindliche Leitlinien, um die Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern.
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