Artikel 3 Geltungsbereich — Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL II AKKREDITIERUNG
Artikel 3 Geltungsbereich
Dieses Kapitel gilt bei obligatorischen oder freiwilligen Akkreditierungen in Bezug auf die Bewertung der Konformität, und zwar unabhängig davon, ob diese Bewertung obligatorisch ist oder nicht und unabhängig vom Rechtsstatus der akkreditierenden Stelle.
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