Artikel 70 Inkrafttreten — Zivilluftfahrt und Europäische Agentur für Flugsicherheit
Gliederung
KAPITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 70 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Artikel 5, 6, 7, 8, 9 und 10 gelten ab den in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Zeitpunkten, spätestens aber ab 8. April 2012.
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