Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 14 gewährleistet das Gemeinsame Unternehmen IMI den Schutz sensibler Informationen, deren Offenlegung die Interessen der Vertragsparteien oder der an den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens IMI Beteiligten beeinträchtigen könnte.
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