Artikel 8 Allgemeine Anforderungen — Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (bis 2021)
Gliederung
TITEL III PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN
KAPITEL 1 Allgemeine Produktionsvorschriften
Artikel 8 Allgemeine Anforderungen
Rückverweise
Die Unternehmer müssen die Produktionsvorschriften einhalten, die in diesem Titel und in den in Artikel 38 Buchstabe a genannten Durchführungsbestimmungen festgelegt sind.
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