Verordnung (EG) Nr. 2004/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 zur Festlegung der Interventionsorte für Getreide, und zur Anpassung der genannten Verordnung aus Gründen des Beitritts Bulgariens und Rumäniens
Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2007. Allerdings treten die Punkte 1, 2 und 6 des Annexes vorbehaltlich und am Tage des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens in Kraft.
Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift, die Erklärungen, die der Tabelle vorausgehen und die Überschriften der Spalten erhalten folgende Fassung:
2. Vor dem Teil „BELGIQUE“ wird der folgende Teil eingefügt:
3. Im Teil „BELGIQUE /BELGIË“
4. Im Teil „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“
5. Im Teil „FRANCE“
6. Nach dem Teil „NEDERLAND“ wird der folgende Teil eingefügt:
7. Im Teil „ÖSTERREICH“ erhält die den Interventionsort „Ennsdorf“ betreffende Zeile folgende Fassung:
8. Im Teil „CESKA REPUBLIKA“
9. Im Teil „LIETUVA“
10. Im Teil „MAGYARORSZAG“
11. Im Teil SLOVENSKO, wird in der Region „Košický kraj“ der folgende Text eingefügt: