Artikel 4 Beschränkungen des Zusatzes von Vitaminen und Mineralstoffen — Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen
Gliederung
KAPITEL II ZUSATZ VON VITAMINEN UND MINERALSTOFFEN
Artikel 4 Beschränkungen des Zusatzes von Vitaminen und Mineralstoffen
Rückverweise
Vitamine und Mineralstoffe dürfen nicht zugesetzt werden zu
a) nicht verarbeiteten Lebensmitteln, unter anderem jedoch nicht ausschließlich Obst, Gemüse, Fleisch, Geflügel und Fisch;
b) Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol., außer, in Abweichung von Artikel 3 Absatz 2, Erzeugnissen,
Weitere Lebensmittel oder Lebensmittelkategorien, denen bestimmte Vitamine und Mineralstoffe nicht zugesetzt werden dürfen, können im Lichte wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung ihres Nährwerts nach dem in Artikel 14 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt werden.
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