Artikel 28 Inkrafttreten — Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Gliederung
KAPITEL V ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 28 Inkrafttreten
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Juli 2007.
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