Artikel 12 Beschränkungen der Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben — Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Gliederung
KAPITEL IV GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN
Artikel 12 Beschränkungen der Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben
Rückverweise
Die folgenden gesundheitsbezogenen Angaben sind nicht zulässig:
a) Angaben, die den Eindruck erwecken, durch Verzicht auf das Lebensmittel könnte die Gesundheit beeinträchtigt werden;
b) Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme;
c) Angaben, die auf Empfehlungen von einzelnen Ärzten oder Vertretern medizinischer Berufe und von Vereinigungen, die nicht in Artikel 11 genannt werden, verweisen.
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