Artikel 4 Europäisches Mahnverfahren — Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
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Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind.
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