Artikel 19 Abschaffung des Exequaturverfahrens — Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
Rückverweise
Der im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar gewordene Europäische Zahlungsbefehl wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass seine Anerkennung angefochten werden kann.
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