Artikel 31 (Artikel 22 Absatz 2 der Richtlinie 2004/39/EG)Veröffentlichung von Kunden-Limitaufträgen — Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL IV MARKTTRANSPARENZ
ABSCHNITT 4 Gemeinsame Bestimmungen für die Vorhandels- und die Nachhandels-Transparenz
Artikel 31 (Artikel 22 Absatz 2 der Richtlinie 2004/39/EG)Veröffentlichung von Kunden-Limitaufträgen
Rückverweise
Bei einer Wertpapierfirma wird davon ausgegangen, dass sie Kunden-Limitaufträge veröffentlicht hat, die nicht unmittelbar ausführbar sind, wenn sie den Auftrag an einen geregelten Markt oder ein MTF weiterleitet, der bzw. das ein Orderbuchhandelssystem betreibt, bzw. sicherstellt, dass der Auftrag veröffentlicht wird und — sobald es die Marktbedingungen gestatten — leicht ausführbar ist.
Keine Ergebnisse gefunden