Artikel 23 (Artikel 27 Absatz 1 vierter Unterabsatz der Richtlinie 2004/39/EG)Standardmarktgröße — Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL IV MARKTTRANSPARENZ
ABSCHNITT 2 Vorhandels-Transparenzpflichten für systematische Internalisierer
Artikel 23 (Artikel 27 Absatz 1 vierter Unterabsatz der Richtlinie 2004/39/EG)Standardmarktgröße
Rückverweise
Zur Bestimmung der Standardmarktgröße für liquide Aktien, werden solche Aktien je nach dem Durchschnittswert der Aufträge, die gemäß Tabelle 3 des Anhangs II ausgeführt wurden, in unterschiedlichen Kategorien zusammengefasst.
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