EU-RechtVerordnungenVerordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)KAPITEL IV MARKTTRANSPARENZABSCHNITT 1 Vorhandels-Transparenzpflichten für geregelte Märkte und MTFArtikel 20

Artikel 20 (Artikel 29 Absatz 2 und Artikel 44 Absatz 2 sowie fünfter Unterabsatz von Artikel 27 Absatz 1 der Richtlinie 2004/39/EG)Ausnahmen für Aufträge mit großem Volumen

In Kraft seit 22. September 2006
Up-to-date