EU-RechtVerordnungenSichere Abfallverbringung innerhalb der EU sowie zwischen EU- und DrittländernTITEL II VERBRINGUNG INNERHALB DER GEMEINSCHAFT MIT ODER OHNE DURCHFUHR DURCH DRITTSTAATENKAPITEL 1 Vorherige schriftliche Notifizierung und ZustimmungArtikel 8

Artikel 8 Ersuchen der betroffenen zuständigen Behörden um Informationen und Unterlagen und Empfangsbestätigung der zuständigen Behörde am Bestimmungsort

In Kraft seit 15. Juli 2006
Up-to-date