EU-RechtVerordnungenSichere Abfallverbringung innerhalb der EU sowie zwischen EU- und DrittländernTITEL II VERBRINGUNG INNERHALB DER GEMEINSCHAFT MIT ODER OHNE DURCHFUHR DURCH DRITTSTAATENKAPITEL 1 Vorherige schriftliche Notifizierung und ZustimmungArtikel 7

Artikel 7 Übermittlung der Notifizierung durch die zuständige Behörde am Versandort

In Kraft seit 15. Juli 2006
Up-to-date