EU-RechtVerordnungenSichere Abfallverbringung innerhalb der EU sowie zwischen EU- und DrittländernTITEL VI DURCHFUHR DURCH DIE GEMEINSCHAFT AUS UND NACH DRITTSTAATENKAPITEL 2 Durchfuhr von zur Verwertung bestimmten AbfällenArtikel 48

Artikel 48 Durchfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen durch die Gemeinschaft

In Kraft seit 15. Juli 2006
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